C-TPAT steht für erhöhte Sicherheit innerhalb der gesamten Transportkette.
Die C-TPAT (U.S. Customs-Trade Partnership Against Terrorism) Initiative erfolgte unmittelbar auf die terroristischen Anschläge vom 11. September 2001. Diese Initiative ist ein freiwilliges Übereinkommen zwischen demUS-Zoll und der Industrie, dem wir uns bereits im November 2002 angeschlossen haben.
Status Verification Interface (SVI)
Die SVI Nummer von Hapag-Lloyd AG (ehemals Hapag-Lloyd Container Linie) lautet: hapSea01713.Um den C-TPAT Status zu prüfen, klicken Sie bitte auf U.S Customs & Border Protection.
Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Hapag-Lloyd Büro.
Das Bioterrorismus-Gesetz von 2002 (Bioterrorism Act of 2002 / BTA) wurde in Folge der Anschläge vom 11. September 2001 von den Vereinigten Staaten zur Erhöhung der Sicherheit verabschiedet. Die Amerikanische Behörde zur Überwachung von Nahrungs- und Arzneimitteln, U.S. Food and Drug Administration (FDA), veröffentlichte folgende zwei
Wir möchten Sie an die Einhaltung dieser Anforderungen erinnnern, um einen reibungslosen Tranport Ihrer Ware zu gewährleisten. Bei fehlender Vorabanmeldung (PN), erhält die Reederei einen Auslieferungsstop von der FDA.
Folgende Internet-Links helfen Ihnen, alle weiteren Details zu finden:
Die sogenannte 24 Stunden Regelung wurde als Folge der Anschläge vom 11. September 2001 von der US Regierung erlassen. Seit Inkrafttreten im Dezember 2002, müssen Reedereien/NVOCC’s (Non Vessel Operating Common Carrier, sofern dafür angemeldet) Manifestdaten elektronisch übermitteln.
Werden die Daten nicht spätestens 24 Stunden vor dem Beladen im Ladehafen an das amerikanische Zollsystem „AMS“ übermittelt, drohen hohe Zollstrafen.
Aus diesem Grunde haben wir eine „No Doc – No Load“-Politik eingeführt.
Die 24 Stunden Regelung gilt sowohl für Ladung, die in einem US Hafen gelöscht oder umgeladen wird als auch für die sogenannte ‚FROB-Ladung’ (Foreign Cargo Remaining on Board). Dabei handelt es sich um Ladung, die sich an Bord des Schiffes befindet, während es einen U.S. Hafen anläuft.
Die Manifestübermittlung muss wie folgt durchgeführt werden:
Hapag-Lloyd hat erfolgreich die notwendigen Systemänderungen durchgeführt, um die Manifestübermittlung problemlos für Sie durchzuführen.
Jedoch ist es wichtig, dass wir von Ihnen die benötigten Verschiffungsinstruktionen bis zum Dokumentations-Annahmeschluss erhalten, der auf unserer Buchungsbestätigung als auch im Internetfahrplan vermerkt ist.Dabei möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass falsche oder fehlende Angaben ebenso von den U.S. Zollbehörden (U.S. Customs and Border Protection) bestraft werden.
Als Leitfaden finden Sie in dem nachfolgenden PDF eine Liste über die geforderten Manifestdetails.
Zuschläge (SMD: Security Manifest Document.Fee oder SMC: Security Manifest Correct.Fee) sind in unserem Online Tariff veröffentlicht.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Bei weiteren Fragen, kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Hapag-Lloyd Büro.
Viele von Ihnen haben von einem neuen Gesetzentwurf der U.S. Regierung namens „10+2“ gehört.
Am 25. November 2008 hat U.S. Customs and Border Protection (CBP) die sogenannte „Final Interim Rule“ veröffentlicht.
Um Ihnen einen Überblick über die Anforderungen zu verschaffen, möchten wir Ihnen eine Vorstellung von den zukünftig geforderten Daten
hiermit geben.
"10 plus 2" besteht aus folgenden Teilen:
Folgende Informationen können zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt werden, jedoch nicht später als 24 Stunden vor Schiffsankunft in USA:
Für USA "Transit" Ladung (IE Immediate Exportation, T&E Transportation and Exportation, FTZ Foreign Trade Zone oder FROB Foreign Cargo Remaining on Board), müssen 5 zusätzliche Datenelementean die U.S. Behörde (U.S. Customs and Border Protection) 24 Stunden vor Beladung im Ladehafen übermittelt werden.
Da folgende Daten auf House B/L Level gefordert sind, müssen diese entweder vom AMS-Selbstmelder (Automated NVOCC) oder im Falle eines Nicht AMS-Selbstmelders (Non-Automated NVOCC) von der Reederei übermittelt werden.
sind verpflichtet folgende Informationen zu übermitteln:
Seit dem 26. Januar 2009 sollen die geforderten Daten übermittelt werden mit einer Einführungsphase von 1 Jahr.
Zusätzliche Informationen können Sie auf www.cbp.gov finden und Fragen an [email protected] schicken.
Über Änderungen halten wir Sie informiert. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.
Titel | Seiten | Größe | Sprache | |
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CustomerInfo - House Bill Nos. for 10+2 | 1 | 32.8 KB | Englisch | |
CustomerInfo - House Bill Nos. for 10+2 (Predefined Master Bill Nos.) | 1 | 33.1 KB | Englisch |
Für alle Gefahrgutbuchungen, die von der U.S. amerikanischen 24 Stunden Regelung (AMS) betroffen sind, benötigen wir strukturierte Verschiffungsinstruktionen in denen die Warenbeschreibung und das Gewicht von Gefahrgütern und harmlosen Gütern getrennt aufgeführt sind.
Weitere Informationen und Beispiele finden Sie in unserem englischsprachigen Kundenbrief: