Sicherheitsinformationen Japan

Als Folge der Anschläge vom 11. September 2001 in den USA hat die „World Customs Organization“ (WCO) eine international gültige Verordnung erlassen (WCO SAFE Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade”), welche es den WCO Mitgliedern erlaubt, die Sicherheit im internationalen Handel zu stärken. Das „SAFE Framework“ besagt, dass die WCO Mitgliedsstaaten Informationen über Ladung in Seecontainern elektronisch übermittelt bekommen sollen, bevor diese im Abgangshafen auf das Schiff geladen werden.

Damit eine erhöhte Sicherheit der internationalen Lieferkette, z.B. durch Anti Terror Maßnahmen, gewährleistet werden kann, muss der Zoll die Kontrolle an der Grenze verbessern und zwar durch den Erhalt von Ladungsdaten zu einem früheren Zeitpunkt. Hierfür legt das im Jahre 2012 geänderte Zollgesetz die Vorabanmeldung von Seecontainern, bzw. deren Ladungsdaten fest.
Spätestens 24 Stunden vor Abfahrt eines Schiffes im Ladehafen, welches einen japanischen Hafen anlaufen wird, muss der Betreiber des Schiffes und der Ablader/Befrachter der darauf geladenen Container detaillierte Ladungsinformationen an den japanischen Zoll elektronisch übermitteln.

Der Schiffsbetreiber, bzw. im Falle eines Vessel Sharing Agreements (G6) oder anderer Langzeitverträge, wie z.B. ein Slot Charter Vertrag, die Reederei, welche das Konnossement ausstellt, und ein „Non Vessel Operating Common Carrier“ (NVOCC)  / ein Spediteur, der  House Bs/L ausstellt,  müssen Datenelemente nicht später als 24 Stunden vor Abfahrt des Schiffes im Ladehafen an den japanischen Zoll elektronisch übermitteln. Diese Anordnung ist maßgeblich für alle japanischen Importe als auch für Ladung, welche in einem japanischen Hafen umgeladen wird. Ausländische Ladung, die jedoch in den japanischen Häfen an Bord bleibt, Leercontainer und nicht containerisierbare Ladung sind hiervon ausgenommen.

Die japanische 24 Stunden Regelung tritt am 10. März 2014, um 00:00 japanischer Zeit in Kraft. Eine „Grace Period“ ist nicht vorgesehen. Nichteinhaltung wird eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu JPY 500,000.00 zur Folge haben.
Hapag-Lloyd führt den No Doc – No Load Grundsatz für Verladungen ein, für die die Verschiffungsinstruktionen nicht zum festgesetzten Zeitpunkt („documentation cut-off“) vorliegen.

Die Durchführung der Vorabanmeldung erfolgt durch das “electronic data processing system”, welches vom „Nippon Automated Cargo and Port Consolidated System, Inc.(NACCS)“ operiert wird. Hapag-Lloyd hat die notwendigen Systemanpassungen vorgenommen, um die Manifestdaten reibungslos übermitteln zu können.

Die entsprechenden Zuschläge (SMD / SMC) sind in unserem online Tarif veröffentlicht.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihr nächstgelegenes Hapag-Lloyd Büro.

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