Die
SOLAS-Änderung (gemäss Kapitel 6 (5) im PDF-Dokument von worldshipping.org) verlangt vom Verlader eine so rechtzeitige Übermittlung des verifizierten Bruttogewichtes an den Kapitän oder seinen Vertreter und den Terminal-Repräsentanten, dass dieses für die Erstellung des Stauplans genutzt werden kann.
Paragraph 6 der selben Regeländerung (PDF-Dokument von worldshipping.org) besagt, dass wenn das Verschiffungsdokument für den gepackten Container das verifizierte Bruttogewicht nicht ausweist, und der Kapitän, sein Vertreter und der Terminal-Repräsentant diese Daten nicht erhalten haben, eine Verladung dieses Containers auf das Schiff untersagt ist.
Diese Paragraphen zeigen die gemeinsame Verantwortung der Reederei und des Terminalbetreibers dafür, dass das verifizierte Bruttogewicht eines Containers vor seiner Verladung an Bord bekannt ist.
Im Hinblick auf die unterschiedliche Handhabung des verifizierten Bruttogewichtes ist es unverzichtbar, die Informationen effizient unter allen Beteiligten zu kommunizieren. Wir haben daher nachstehend die bevorzugten VGM-Übermittlungsnachrichten aufgelistet, mit Schwerpunkt auf die Hauptaktivität, für welche diese genutzt werden können:
Bitte beachten Sie die folgenden Links und PDF-Dokumente auf www.worldshipping.org: