Bitte geben Sie die vollständigen Daten der Gefahrguterklärung in Übereinstimmung mit dem IMDG-Code ein.
Anmerkung: Wir würden es zu schätzen wissen, wenn Sie alle Angaben auf Englisch und die Nummern im Metrischen System eingeben würden.
Geben Sie die vollständigen Daten der Gefahrguterklärung in Übereinstimmung mit dem IMDG-Code ein.
Anmerkung: Wir würden es zu schätzen wissen, wenn Sie alle Angaben auf Englisch und die Nummern im Metrischen System
eingeben würden.
Nummer , die dem gefährlichen Gut durch das „United Nations Sub-Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods“ zugeordnet wurde (UN-Liste).
Klasse oder Einteilung - enthält die Klasse, und für Stoffe der Klasse 1 zusätzlich die Unterteilung, der dem Stoff oder Gegenstand zugeordnete Verträglichkeitsgruppe nach dem Klassifikationssystem. Anmerkung: Einige gefährliche Güter haben Zusatzgefahr(en) - geben Sie die Klassennummer einer oder mehrerer Zusatzgefahren ein, welche durch die Anwendung des Klassifizierungssystems identifiziert wurden.
Geben Sie die Verpackungsgruppennummer ein (d.h. I, II oder III), die dem Stoff oder Gegenstand zugeordnet wurde.
Ordnungsgemäße Benennung für die Beförderung, die möglicherweise durch einen zusätzlichen beschreibenden Text ergänzt werden muss. Hinweis: Einige UN-Nummern haben mehrere Optionen für eine ordnungsgemäße Benennung zur Beförderung zugewiesen. Bitte stellen Sie sicher, dass die richtige eingegeben wird.
Für die Beförderung ordnungsgemäße Benennungen, denen die Sondervorschriften 274 oder 318 in der Gefahrgutliste zugeordnet sind, werden mit ihren technischen oder chemischen Gruppennamen ergänzt, wie es unter 3.1.2.8
IMDG-Code beschrieben ist.
Das Nettogewicht von Gefahrgütern ist eine wichtige Eingabe, da es das Reingewicht des Gefahrstoffes angibt.
Wenn das zu befördernde Gefahrgut einen Flammpunkt von 60°C oder darunter hat (in °C geschlossener Zustand - closed-cup (c.c.)) ist der niedrigste Flammpunkt anzugeben. Aufgrund von möglichen Verunreinigungen, kann der Flammpunkt niedriger oder höher sein, als die in der Gefahrgutliste angegebene Referenztemperatur der Substanz.
Für die Einhaltung der Trennvorschiften wurden gefährliche Güter mit bestimmten ähnlichen chemischen Eigenschaften in Trenngruppen zusammengefasst. Nicht alle Stoffe, Gemische, Lösungen oder Präparate, die zu einer Trenngruppe gehören
sind im IMDG-Code namentlich aufgeführt. Diese werden als N.A.G. (=nicht anderweitig genannt; Englisch N.O.S.) deklariert. Der Befrachter (Shipper) entscheidet über die Einbeziehung in einer Trenngruppe.
In begrenzter Menge verpackte gefährliche Güter gemäß Kapitel 3.4 des IMDG-Codes.
Meeresschadstoffe sind Stoffe, die den Bestimmungen von Anhang III des MARPOL-Übereinkommens in der geänderten Fassung unterliegen.
Anmerkung: Für allgemeine (N.A.G./N.O.S.) Einträge muss die ordnungsgemäße Benennung für die Beförderung mit dem anerkannten chemischen Namen, der als Meeresschadstoff gilt, ergänzt werden.
Nach den allgemeinen Bestimmungen des IMDG-Codes, Kapitel 4.1, für die Verpackung gefährlicher Güter in Verpackungen, einschließlich IBC und Großverpackungen.
Bitte geben Sie die 24-Stunden-Notrufnummer an:
Telefonnummer einschließlich Landesvorwahl (z. B. +32), Kontaktname (Firmenname) und, wenn vorhanden, die Referenznummer.
Für sonstige Gefahrgutdaten verwenden Sie bitte allgemeine Bemerkungen in Übereinstimmung mit dem IMDG-Code, z. B. „leer, ungereinigt“ (“empty, uncleand”), “Trenngruppe nicht vergeben” (“segregation group not applicable”).